B.Sc. Volkswirtschaftslehre Wechsel in die neue Prüfungsordnung (50%)
Diese Seite richtet sich an Studierende, die den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre mit einem Fachanteil von 50 % nach der Prüfungsordnung vom 23. Juni 2022 und dem Modulhandbuch Stand 16.07.2025 studieren und in die neue Version der Prüfungsordnung (2026-2) wechseln möchten.
Übergangsfrist
Sie können Ihr Studium noch bis zum 30. September 2028 (Ende des Sommersemesters 2028) nach der bisherigen Prüfungsordnung fortsetzen. Ein früherer, freiwilliger Wechsel in die neue Prüfungsordnung ist jeweils zum Semesterbeginn auf Antrag beim AWI-Prüfungsamt möglich.
Inhalte
Was sich für Sie im Modulhandbuch ändert
- ECON1d + ECON2d: Die beiden Pflichtmodule „Berufsorientierende Qualifikationen I“ (3 LP) und „II“ (7 LP) werden zu einem Pflichtmodul ECON1d (10 LP) zusammengelegt. Praktikumsleistungen sind jetzt hier statt bei ECON2d verortet.
- ECON2c: Die Inhalte des alten Moduls „Allgemeine Methodenlehre der Statistik“ (ECON3c) (kausale Inferenz, maschinelles Lernen) wandern in ECON2c „Data Science und Statistik“. Ergänzt werden sie teilweise um Inhalte des alten Moduls „Wirtschafts- und Sozialstatistik“ (ECON2c). Die Statistiksoftware wechselt von STATA zu R.
- ECON3c / ECON4c: „Empirische Wirtschaftsforschung“ (ECON4c) wird zu „Ökonometrie“ (ECON3c). Der Modulcode ECON4c entfällt. Details finden Sie im Modulhandbuch. Eine Orientierungstabelle zur Anerkennung finden Sie im folgenden Abschnitt.
- ECON3d: Bisher war ECON3d das für alle verpflichtende Modul „Accounting and Controlling“ (3 LP). Im neuen Modulhandbuch steht ECON3d für ein komplett neues „Praxismodul VWL“ (3 LP, freie Wahl) – „Accounting and Controlling“ ist nur noch eine Wahlmöglichkeit innerhalb von ECON3d. In ECON3d können auch unbenotete Sitzscheine, andere, fachwissenschaftliche Veranstaltungen, sowie Sprachkurse und Leistungen, die dem Modul ECON1d zugeordnet sind, genutzt werden. Die Modulnote geht nicht in die Abschlussnote ein.
- ECON3e Vertiefungsbereich: „Wahlpflichtmodul VWL“ wird zu „Vertiefungsbereich Volkswirtschaftslehre“; die Auswahl erfolgt jetzt aus 4 statt 5 Teilmodulen (die ECON4c-Option entfällt, verbleibend: ECON2b, ECON3c, ECON4a, ECON4b).
- ECON3b Corporate Governance: Die bisherige Sonderregelung für die Lehramtsoption (Ersatzveranstaltung „Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre“ statt Corporate Governance) ist im neuen Modulhandbuch nicht mehr aufgeführt.
- Fachkombination VWL 50 % + Politikwissenschaft 50 %: Die bisherige Sonderregelung zur Anrechnung der Statistik-Vorlesung (ECON2c/ECON3e) ist im neuen Modulhandbuch nicht mehr enthalten. Details dazu finden Sie unten in der Anerkennungstabelle.
Diese Liste ist nicht vollständig, alle Details sind im neuen Modulhandbuch aufgeführt.
Was sich in der Prüfungsordnung ändert
- Mindestpunktegrenzen statt Orientierungsprüfung: Nach bisherigem Recht mussten Sie bis zum Ende des zweiten Fachsemesters die Orientierungsprüfung „Einführung in die VWL“ bestehen. Nach der neuen Prüfungsordnung müssen Sie stattdessen bis zum Ende des zweiten Fachsemesters mindestens 7 LP aus den Grundlagenmodulen ECON1a, ECON1c, ECON2a, ECON2c, ECON3a, ECON3b und ECON3e nachweisen sowie mindestens 37 LP bis zum Ende des achten Fachsemesters.
- Mehr Wiederholungsversuche im Vertiefungsbereich (ECON3e): Bislang waren maximal 3 Fehlversuche zulässig (der 4. Fehlversuch führte zum endgültigen Nichtbestehen). Nach der neuen Prüfungsordnung sind bis zu 4 Fehlversuche zulässig; erst der 5. Fehlversuch führt zum endgültigen Nichtbestehen der Bachelorprüfung. Eine dritte Wiederholung einer einzelnen Prüfungsleistung bleibt weiterhin ausgeschlossen.
- Spezialisierungsbereich (ECON4d): Die Fehlversuchsgrenze bleibt unverändert bei 4 zulässigen Fehlversuchen (der 5. führt zum endgültigen Nichtbestehen).
- Bereits erbrachte Leistungen: Bereits bestandene Module und Prüfungsleistungen bleiben Ihnen erhalten. Die konkrete Zuordnung Ihrer bisherigen Leistungen zu den Modulen im Statistikbereich können Sie der Tabelle entnehmen.
Der neue Studienverlaufsplan

Anerkennungstabelle: ECON2c und Ökonometrie-Option in ECON3e (50 % Fachanteil)
Wie beim 100 %-Fachanteil verteilen sich die Inhalte von ECON2c, ECON3c und ECON4c in der kommenden Ordnung neu. Für den 50 %-Fachanteil ist ECON2c weiterhin ein eigenes Pflichtmodul; ECON3c und ECON4c waren dagegen bislang zwei von fünf wählbaren Teilmodulen innerhalb des Wahlpflichtmoduls ECON3e und sind es im neuen Modul ECON3e „Vertiefungsbereich Volkswirtschaftslehre“ weiterhin - jetzt als 2 von 4 Optionen, da ECON4c als Option entfällt. Die folgende Tabelle überträgt die gleiche Anerkennungslogik wie beim 100 %-Fachanteil auf diese Konstellation:
Table
Nur ECON2c (alt) bestanden | Nein | Nein, kann erbracht werden | ECON2c (alt) wird in ECON4d anerkannt. |
Nur ECON3c (alt) bestanden (als eine von zwei ECON3e-Wahlen) | Ja | Nein, kann erbracht werden | – |
Nur ECON4c (alt) bestanden (als eine von zwei ECON3e-Wahlen) | Nein, ECON2c (neu) muss erbracht werden | Ja | – |
ECON2c (alt) + ECON3c (alt) bestanden | Ja | Nein, kann erbracht werden | ECON2c (alt) wird in ECON4d anerkannt. |
ECON2c (alt) + ECON4c (alt) bestanden | Nein | Ja | ECON2c (alt) wird in ECON4d anerkannt. |
ECON3c (alt) + ECON4c (alt) bestanden (beide ECON3e-Wahl) | Ja | Ja | – |
ECON2c + ECON3c + ECON4c (alt) – alle drei bestanden | Ja | Ja | ECON2c (alt) wird in ECON4d anerkannt. |
Sonderfall: Kombinationsfach Politikwissenschaft 50 % | |||
ECON2c in POL | Nein, ECON2c (neu) muss erbracht werden | Nein, kann erbracht werden | |
ECON3c (alt) in VWL | Ja | Nein, kann erbracht werden | |
ECON3c (alt) + ECON4c (alt) in VWL | Ja | Ja | |
ECON4c (alt) in VWL | Nein | Ja | |
Sonderfall: ECON2c nicht vollständig erbracht | |||
Nur Klausur | Nein, ECON2c (neu) muss erbracht werden | Nein, kann erbracht werden | Klausur ECON2c (alt) wird in ECON4d mit 5 ECTS anerkannt. |
Nur Take-Home-Exam | Nein, ECON2c (neu) muss erbracht werden | Nein, kann erbracht werden |
Wie kann ich in die neue Prüfungsordnung wechseln?
Um in die neue Prüfungsordnung zu welchen, stellen Sie einen Antrag an das AWI-Prüfungsamt. Nutzen Sie dafür bitte das verlinkte Formular, füllen Sie es vollständig aus, unterschreiben es (digital oder analog) und senden Sie es bitte per E-Mail an das AWI-Prüfungsamt.


