B.Sc. Volkswirtschaftslehre Wechsel in die neue Prüfungsordnung (100 %)
Diese Seite richtet sich an Studierende, die den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre mit einem Fachanteil von 100 % nach der Prüfungsordnung vom 23. Juni 2022 und dem Modulhandbuch Stand 16.07.2025 studieren und in die neue Version der Prüfungsordnung (2026-2) wechseln möchten.
Übergangsfrist
Sie können Ihr Studium noch bis zum 30. September 2028 (Ende des Sommersemesters 2028) nach der bisherigen Prüfungsordnung fortsetzen. Ein früherer, freiwilliger Wechsel in die neue Prüfungsordnung ist jeweils zum Semesterbeginn auf Antrag beim AWI-Prüfungsamt möglich.
Inhalte
Was sich für Sie im Modulhandbuch ändert
- ECON1d + ECON2d: Die beiden Module „Berufsorientierende Qualifikationen I“ und „II“ werden zu einem Pflichtmodul ECON1d (20 LP) zusammengelegt. Bereits erbrachte Teilleistungen aus ECON1d oder ECON2d der alten Ordnung sollten Sie sich individuell anrechnen lassen.
- ECON2c: Die Inhalte des alten Moduls „Allgemeine Methodenlehre der Statistik“ (ECON3c) (kausale Inferenz, maschinelles Lernen) wandern in ECON2c „Data Science und Statistik“. Ergänzt werden sie teilweise um Inhalte des alten Moduls „Wirtschafts- und Sozialstatistik“ (ECON2c). Die Statistiksoftware wechselt von STATA zu R.
- ECON3c / ECON4c: „Empirische Wirtschaftsforschung“ (ECON4c) wird zu „Ökonometrie“ (ECON3c). Der Modulcode ECON4c entfällt. Details finden Sie im Modulhandbuch. Eine Orientierungstabelle zur Anerkennung finden Sie im folgenden Abschnitt.
- ECON4d Vertiefungsmodul Wirtschaftswissenschaften wird zu Spezialisierungsbereich Wirtschaftswissenschaften: Der Umfang steigt von 36 auf 42 LP. Es sind nun 6 statt vorher 5 Vorlesungen (bei mind. einem Seminar) zu erbringen,
- ECON1e Interdisziplinäre Perspektiven: der Pflichtanteil aus Politikwissenschaft/Soziologie sinkt von 14 auf 12 LP.
Was sich in der Prüfungsordnung ändert
-
Orientierungsphase statt Orientierungsprüfung: Nach bisherigem Recht mussten Sie bis zum Ende des zweiten Fachsemesters die Orientierungsprüfung („Einführung in die Volkswirtschaftslehre“) bestehen. Nach der neuen Prüfungsordnung entfällt diese spezielle Prüfung; stattdessen müssen Sie bis zum Ende des zweiten Fachsemesters mindestens 12 LP aus den Grundlagenmodulen ECON1a, ECON1c, ECON2a, ECON2b, ECON2c, ECON3a, ECON3b, ECON3c, ECON4a und ECON4b nachweisen sowie mindestens 90 LP bis zum Ende des achten Fachsemesters.
Ein Wechsel ist nicht möglich, wenn Sie durch den Wechsel gegen eine dieser Grenzen verstoßen würde. Beispiel: Sie sind im 9. Fachsemester (100%) und haben bisher 78 ECTS erbracht. Bei einem Wechsel würden Sie dann den Prüfungsanspruch verlieren.
- Mehr Wiederholungsversuche: Prüfungsleistungen der oben genannten Grundlagenmodule können grundsätzlich zweimal wiederholt werden. Bereits unternommene Fehlversuche – auch aus der bisherigen Prüfungsordnung – werden dabei angerechnet.
- Spezialisierungsbereich (ECON4d): Die Fehlversuchsgrenze bleibt unverändert: Mit dem Nichtbestehen der dreizehnten Prüfungsleistung im Modul ECON4d gilt die Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden.
Der neue Studienverlaufsplan (100%)

Anerkennungstabelle: ECON2c, ECON3c und ECON4c
Bereits erbrachte Leistungen
Die Anerkennung hängt davon ab, welche der bisherigen Module ECON2c, ECON3c und ECON4c Sie bereits bestanden haben – da sich deren Inhalte im neuen Modulhandbuch neu verteilen: Der bisherige ECON3c-Stoff (Wahrscheinlichkeitsrechnung, induktive Statistik) wandert in das neue ECON2c „Data Science und Statistik“; der bisherige ECON4c-Stoff („Empirische Wirtschaftsforschung“) wandert vollständig in das neue ECON3c „Ökonometrie“. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich das je nach bereits erbrachter Vorleistung auswirkt:
Table
Nur ECON2c (alt) bestanden | Nein | Nein | ECON2c (alt) wird in ECON4d anerkannt. |
Nur ECON3c (alt) bestanden | Ja | Nein | – |
Nur ECON4c (alt) bestanden | Nein | Ja | – |
ECON2c (alt) + ECON3c (alt) bestanden | Ja | Nein | ECON2c (alt) wird in ECON4d anerkannt. |
ECON2c (alt) + ECON4c (alt) bestanden | Nein | Ja | ECON2c (alt) wird in ECON4d anerkannt. |
ECON3c (alt) + ECON4c (alt) bestanden | Ja | Ja | – |
ECON2c + ECON3c + ECON4c (alt) – alle drei bestanden | Ja | Ja | ECON2c (alt) wird in ECON4d anerkannt. |
Wie kann ich in die neue Prüfungsordnung wechseln?
Um in die neue Prüfungsordnung zu welchen, stellen Sie einen Antrag an das AWI-Prüfungsamt. Nutzen Sie dafür bitte das verlinkte Formular, füllen Sie es vollständig aus, unterschreiben es (digital oder analog) und senden Sie es bitte per E-Mail an das AWI-Prüfungsamt.


