Modulbeschreibung ECON2d Berufsorientierende Qualifikationen II

Inhalt

Allgemeine Infos

Tabelle

B.Sc. Volkswirtschaftslehre 100%, 50%
siehe Teilmodul
Variabel 
Hauptfach 100%: 14 // 420 h 
Hauptfach 50% Fachoption: 7 // 210 h  
Hauptfach 50% Lehramtsoption: 20 gem. Anlage 5/2*
Hauptfach 100%: WPM         Hauptfach 50% PM (Fachoption)
Variabel // WiSe & SoSe
siehe Teilmodule

Veranstaltungen im Modul

  1. Ein mindestens vierwöchiges Pflichtpraktikum
  2. Weitere Praktikumsleistungen
  3. Rechtswissenschaft: Öffentliches Recht
  4. Rechtswissenschaft: Zivilrecht
  5. Wirtschafts- und Verhandlungssprachen, Rhetorische Kommunikation, alle allgemeinsprachlichen Sprachkurse des zentralen Sprachlabors der Universität
  6. Kurse zu beruflichen und berufsfeldspezifischen fachübergreifenden Schlüsselkompetenzen                   

Im Hauptfach mit einem Fachanteil von 50% in der Fachoption besteht das Modul Pö2d aus einem vierwöchigen Pflichtpraktikum (siehe Teilmodul 1) im Umfang von 7 LP. 

* Im Hauptfach mit einem Fachanteil von 50% in der Lehramtsoption werden die Module ECON1d und ECON2d ersetzt durch lehramtsspezifische fachübergreifende Kompetenzen gemäß Anlage 5/2 der Prüfungsordnung bzw. gemäß Rahmenregelung zur Lehramtsoption der Bachelorstudiengängen der Universität Heidelberg. 

Im Hauptfach mit einem Fachanteil von 100% besteht das Modul Pö2d aus einem mindestens vierwöchigen Pflichtpraktikum (siehe Teilmodul 1) im Umfang von 7 LP und weiteren Leistungen wählbar aus den Teilmodulen 2 – 6 im Umfang von insgesamt 7 LP. Das Gesamtmodul ECON2d besteht somit aus 14 LP.

ECON2d

Lernziele

Erwerb von fachübergreifenden Kompetenzen. Hierzu zählen insbesondere abstraktes und vernetztes Denken, Problemlösungskompetenzen, Selbstorganisation, Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit. Ermöglicht wird damit z. B. das Agieren innerhalb und außerhalb der Grenzen des eigenen Fachs (fachbezogen, fachnah, inter-/transdisziplinär) unter Berücksichtigung beispielsweise unternehmerischer, rechtlicher und internationaler Kontexte. 

Teilmodul 1: Pflichtpraktikum, Teilmodul 2: Weitere Praktikumsleistungen

Weitere Hinweise zu den zu erbringenden Praktikumsleistungen finden Sie in den FAQs zu Praktika.

Teilmodul 3: Öffentliches Recht, Teilmodul 4: Zivilrecht

Inhalte des Moduls 

Die Vorlesung „Einführung in das öffentliche Recht für Nebenfachstudierende “ soll Studierende (u. a.) des Bachelor-Studiengangs Volkswirtschaftslehre mit den Grundzügen des deutschen öffentlichen Rechts vertraut machen. Sie führt in das Verfassungsrecht – Staatsorganisationsrecht und Grundrecht – anhand aktueller Fälle – ein. Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird die Bedeutung der Verfassung für Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Individuum veranschaulicht. Ergänzend werden Grundstrukturen des Verwaltungsrechts dargestellt. 

In der Vorlesung „Einführung in das Zivilrecht für Nebenfachstudierende“ werden den Studierenden (u. a.) des Bachelor-Studiengangs Volkswirtschaftslehre Grundzüge des Bürgerlichen Rechts vermittelt. Sie beziehen sich auf die Rechtsgeschäftslehre des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die wichtigsten schuldrechtlichen Regeln – insbesondere das Recht der Leistungsstörungen –; einzelne Schuldverhältnisse im Überblick (Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag); sachenrechtliche Grundbegriffe. Ferner soll ein Überblick über das Familien- und Erbrecht vermittelt werden.

Lernziele 

Die Studierenden beherrschen die Grundstrukturen und Problemstellungen des Bürgerlichen Rechts und des Öffentlichen Rechts und verstehen dadurch die Grundlagen rechtlicher Rahmenbedingungen und rechtlich zur Verfügung stehender Optionen für wirtschaftliches Handeln. Studierende sind mit praktischen Beispielen wechselseitiger Bezüge von Markt, Marktordnung und Recht durch Fallbeispiele vertraut.

Besonderheiten und Hinweise

Die Veranstaltungen können unabhängig voneinander besucht werden, werden jedoch nicht in jedem Sommersemester angeboten. Bitte prüfen Sie die Seiten der Juristischen Fakultät auf Hinweise für fachfremde Studierende und das entsprechende Vorlesungsverzeichnis. 

Nutzung in ECON1e

Beide Leistungen können (bei benotetem Abschluss) auch im Modul ECON1e genutzt werden. Die Noten werden dann als Teil der Modulnote ECON1e in die Abschlussnote eingehen. Noten in den Modulen ECON1d/2d werden ausgewiesen, aber sind nicht Teil der Abschlussnote.

Teilmodul 5: Fremdsprachliche Kompetenzen

Bitte beachten Sie die Hinweise zu Sprachkursen und deren Belegung.

Teilmodul 6: Kurse zu beruflichen und berufsfeldspezifischen fachübergreifenden Schlüsselkompetenzen

Veranstaltungen in dem Modul 

Anerkennungsfähig für dieses Teilmodul sind Kurse des Zentralen  Career Service der Universität Heidelberg zu beruflichen und berufsfeldspezifischen Schlüsselkompetenzen sowie alle weiteren Kurse der Universität, die der beruflichen Orientierung und Qualifikation dienen (z.B. Kurse des URZ). 

Inhalte des Teilmoduls 

Die angebotenen Kurse unterstützen den Übergang vom Studium in das Berufsleben. Die Studierenden lernen verschiedene Tätigkeitsfelder kennen und erhalten Einblicke in jeweils spezifischen Schlüsselkompetenzen. Die praxisorientierten Kurse sollen der persönlichen Standortbestimmung und als Orientierungshilfe für die Berufswahl dienen und auf den Berufsstart vorbereiten und diesen erleichtern. 

Lernziele 

Die Inhaltsbeschreibungen und spezifischen Lernziele finden sich in den jeweiligen Beschreibungen der angebotenen Kurse. Die Studierenden lernen, die für spezifische Berufs- und Tätigkeitsfelder relevanten Schlüsselkompetenzen zu identifizieren und anzuwenden, und erhalten somit eine für den Berufseinstieg sinnvolle Ergänzung zu den bereits erworbenen Fach- und Methodenkompetenzen des Studienfaches.

Hinweis

Diese Hinweise sollen Studierenden erste Informationen und Hilfestellungen zum Studium vermitteln. Die rechtlich verbindliche Grundlage für die Studiengänge bilden alleine die entsprechenden Prüfungsordnungen, Studienordnungen und Modulhandbücher.

Bitte beachten Sie, dass die in dem vorliegenden FAQ dargestellten Informationen lediglich den gegenwärtigen Stand der Umsetzung der aktuellen Prüfungsordnung abbilden.