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FAQBachelorarbeit

Verfahren

Ihre Bachelorarbeit geht grundsätzlich von Ihnen aus. Das bedeutet, dass sowohl genauer Zeitpunkt als auch Thema in Ihren Händen liegen. Laut Prüfungsordnung müssen Sie die Module Einführung in die VWL, Mikroökonomik und Makroökonomik bestanden haben, um Ihre Bachelorarbeit schreiben zu dürfen. Der übliche Ablauf ist folgender:

  1. Bevor Sie potenzielle Betreuende anfragen, sollten Sie sich überlegen, in welche Richtung Sie thematisch gehen möchten: vielleicht haben Sie ja in einem Seminar oder einer Vorlesung im Vertiefungsbereich ein spannendes Thema angeschnitten, dass Sie gerne genauer bearbeiten möchten? Oder Sie haben einen interessanten Artikel gelesen?
    Überlegen Sie sich, welche Forschungsfrage Sie gerne bearbeiten möchten und suchen Sie ggf. schon nach Literatur.
  2. Nutzen Sie die Übersicht der Lehrstühle und Professor:innen und Postdocs um zu sehen, wer als Betreuer:in in Betracht kommt. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Postdocs Abschlussarbeiten betreuen. Teilweise finden Sie auf den Webseiten der einzelnen Lehrstühle auch noch Dokumente unter dem Bereich Lehre, die Ihnen weitere Informationen zu Abschlussarbeiten am jeweiligen Lehrstuhl geben können. 
  3. Fragen Sie die Personen an, die Sie betreuen könnten. Vereinbaren Sie Sprechstundentermine oder schreiben Sie eine E-Mail. Bereiten Sie Ihren Themenwunsch vor.
  4. Im Gespräch ergibt sich alles Weitere: ist das Thema gut zu bearbeiten? Gibt es Literatur? Ggf. müssen Sie einen konkreten Themenvorschlag ausarbeiten und können diesen nochmals diskutieren, bevor es „wirklich“ losgeht.
  5. Sobald Sie sich auf ein Thema/einen Titel geeinigt haben, wird Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer das dem Prüfungsamt melden und so Ihre Bachelorarbeit anmelden.
  6. Das Prüfungsamt teilt Ihnen anschließend Ihre genaue Bearbeitungsfrist nochmals mit.
  7. Während des Schreibprozesses steht Ihnen Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer für Rückfragen zur Verfügung.
  8. Reichen Sie Ihre Arbeit innerhalb der Frist in der geforderten Form im Prüfungsamt ein.
  9. Mit der Korrektur wird ein Gutachten durch Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer erstellt, welches Sie einsehen können.

Weitere Hinweise finden Sie im Merkblatt zur Bachelorarbeit, die genauen Regeln in der Prüfungsordnung. 

„180er Bescheinigung“: Sollten Sie z.B. aufgrund von Bewerbungs- oder Immatrikulationsfristen schnell eine Bescheinigung über den Abschluss Ihres Bachelorstudiums benötigen, halten Sie bitte rechtzeitig vor Abgabe Rücksprache mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer oder dem Prüfungsamt.

Formalia

Die formalen Details Ihrer Arbeit (Layout, Zitierstil etc.) besprechen Sie mit Ihrer Betreuungsperson. Außerdem finden Sie Regeln dazu im Merkblatt zur Bachelorarbeit auf Basis der Prüfungsordnung.

Wer kann Bachelorarbeiten betreuen?

Bachelorarbeiten können  durch Professor:innen oder Postdocs am AWI betreut werden. Im Rahmen der Kooperation mit der Abt. VWL Universität Mannheim ist auch eine Betreuung durch dortige Profesor:innen möglich. 

Ein Unternehmen oder eine Institution kann keine Bachelorarbeit betreuen. Sollten Sie daher „in“ einem Unternehmen/einer Institution schreiben möchten, benötigen Sie immer auch eine Betreuungsperson am AWI, die die Arbeit betreut und bewertet. Es gelten immer die Regeln der Prüfungsordnung hinsichtlich Dauer und Formalia.