FAQ Zusatzleistungen

Zusatzleistungen sind Leistungen, die zwar auf Ihren Abschlussdokumenten ausgewiesen werden können, aber kein Teil der für den Abschluss notwendigen Module sind. Sie zählen nicht in die Abschlussnote.

Da generell die Reihenfolge der Erbringung von Leistungen bindend ist und bereits bestandene Leistungen und Module nicht verbessert werden können, können Zusatzleistungen (z.B. im Modul ECON4d) erst nach Abschluss des Moduls mit 36 ECTS aufgenommen werden. 

Auch überschüssige Leistungen aus dem interdisziplinären Bereich können als Zusatzleistungen ausgewiesen werden. 

Leistungen können nicht als Zusatzleistung „geparkt“ werden, um später die besten Leistungen auszuwählen.

Kann ich mir auch Leistungen aus dem Ausland oder Sprachkurse als Zusatzleistungen ausweisen lassen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie bei Fragen gerne das Prüfungsamt oder die Fachstudienberatung an.