FAQ Beurlaubung

Während eines Studiums kann es aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, das Studium für ein, maximal zwei aufeinander folgende Semester zu unterbrechen und dafür eine Beurlaubung zu beantragen. 

Typischerweise erfolgt eine Beurlaubung aufgrund eines studienbezogenen Auslandsaufenthalts, sei es aufgrund eines Auslandssemesters oder eines Praktikums im Ausland. 

Die Beurlaubung ist bei der Studierendenadministration rechtzeitig zu beantragen. Alle Informationen dazu finden Sie auf deren Webseiten. Dort finden Sie auch Hinweise zu den Gebühren.

Welche Auswirkungen hat eine Beurlaubung?

Während Sie beurlaubt sind, können Sie keine Prüfungen ablegen. 

Konkret bedeutet das: sind Sie bspw. im Wintersemester (1.10. - 31.03.) beurlaubt, können Sie keinen Prüfungstermin nutzen, der in diesem Zeitraum stattfindet – auch keinen Zweittermin des vorausgegangenen Sommersemesters. Während einer Beurlaubung können Sie auch Ihre Bachelor- oder Masterarbeit nicht einreichen.