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FAQ Studiendauer
Gibt es eine Höchststudiendauer bzw. Studienzeitbegrenzung?
Nach Bestehen der Orientierungsprüfung (im B.Sc. VWL) gibt es keine Begrenzung der Studienzeit, solange grundsätzlich Prüfungsanspruch besteht.
Gibt es im M.Sc. Economics eine Höchststudiendauer?
Nein, im M.Sc. Economics gibt es nach dem Bestehen von 16 ECTS in wirtschaftswissenschaftlichen Modulen bis zum Ende des zweiten Fachsemesters keine Beschränkung der Studiendauer.
Sobald alle Module mit Ausnahme der Masterarbeit bestanden sind, d.h. 90 ECTS erbracht wurden, muss allerdings zeitnah mit der Masterarbeit begonnen werden (vgl. §14 Prüfungsordnung M.Sc. Economics).