FAQAnerkennungen und Anrechnung
Verfahren
Es gibt viele Situationen, in denen Sie eine erbrachte Leistung anerkennen lassen können: haben Sie beispielsweise den Studienort oder das Studienfach gewechselt, waren Sie im Ausland oder studieren Sie VWL parallel mit einem anderen Studienfach. In allen Fällen ist Ihr richtiger Ansprechpartner die Fachstudienberatung am AWI.
Benötigte Unterlagen
Um eine Leistung anzuerkennen sind folgende Unterlagen notwendig:
- Nachweis über die erbrachte Leistung, inkl. ECTS und Note (soweit im anzuerkennenden Modul notwendig) in beglaubigter Form
- Beschreibung des Inhalts bzw. der Lern- und Qualifikationsziele Ihrer erbrachten Leistung, z.B. durch die Veranstaltungsbeschreibung oder den Eintrag aus dem Modulhandbuch in der jeweils gültigen Fassung
- Falls im Ausland oder in einem anderen Notensystem erbracht: Erklärung des Notensystems
- Modul, in welchem Sie die Leistung anerkannt haben möchten. Hier können Sie sich an den Modulbeschreibungen im Modulhandbuch orientieren
Am einfachsten ist es, wenn Sie mit allen Unterlagen in eine der Sprechstunden der Fachstudienberatung kommen. Sie können uns aber auch vorab verschiedene Dokumente per Mail zukommen lassen.
Notenumrechnung (Ausland)
Eine Umrechnung der Noten ist notwendig, wenn Sie Leistungen außerhalb des deutschen Notensystems erbracht haben. Wir verwenden hierzu eine Umrechnungstabelle, welche Sie hier verlinkt finden (Login mit Uni-ID notwendig).