B.Sc. Volkswirtschaftslehre Neue Prüfungsordnung im B.Sc. VWL ab dem WS 2026/27

Für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre tritt zum Wintersemester 2026/27 eine neue Studien- und Prüfungsordnung in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Prüfungsordnung vom 23. Juni 2022. gleichzeitig gilt ein überarbeitetes Modulhandbuch.

Sofern Sie Ihr Studium bereits vor dem Wintersemester 2026/27 aufgenommen haben, verbleiben Sie weiterhin in der Ihnen bekannten Version (2022-2). Sie können Ihr Studium für eine Übergangszeit noch nach der bisherigen Prüfungsordnung und dem bisherigen Modulhandbuch fortführen. Alle Informationen dazu finden Sie weiter unten.
Sollten Sie in die neue Version der Prüfungsordnung (2026-2) wechseln möchten, finden Sie auf den unten verlinkten Unterseiten weitere Details zu diesem Wechsel.

Beginnen Sie Ihr Studium zum Wintersemester 2026/27 oder später, gelten für Sie von Anfang an ausschließlich die neue Prüfungsordnung und das neue Modulhandbuch. Auch für Sie lohnt sich ein Blick auf die folgende Übersicht der wichtigsten Neuerungen.

Änderungen in der Prüfungsordnung (rechtlicher Rahmen)

  • Mehr Wiederholungsversuche in den Grundlagenmodulen: Prüfungsleistungen der Grundlagenmodule (ehem. Pflichtbereich) können nun grundsätzlich zweimal wiederholt werden (§ 9 Abs. 3), statt wie bisher nur in einem begrenzten Kontingent einzelner Prüfungen (4 dritte Versuche in den Pflichtmodulen in 100%).
  • Keine Orientierungsprüfung mehr, dafür Punktegrenzen: Die bisherige verpflichtende Orientierungsprüfung entfällt. An ihre Stelle tritt eine Mindestpunkteanzahl aus definierten Grundlagenmodulen, die bis zum Ende des zweiten Fachsemesters nachzuweisen ist (§ 4 Abs. 4 und 5). In 100 % beträgt die Grenze 12 ECTS, in 50 % und 25 % 7 ECTS.
  • Mindestpunktegrenze nach dem 8. Fachsemester: Zusätzlich zur Mindestpunktegrenze nach dem 2. Fachsemester müssen nach dem 8. Fachsemester mind. die Hälfte der für den Abschluss notwendigen ECTS erbracht sein. In 100% sind das mind. 90 ECTS, welche jedoch aus allen Modulen erbracht sein können, in 50 % beträgt die Grenze 37 ECTS, in 25 % 18 ECTS.
  • Viele weitere kleinere Änderungen: z.B. zu Nachteilausgleichen, Umgang mit KI, sowie aktuelle Verweise z.B. auf die Anerkennungssatzung.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich ist ausschließlich der Wortlaut der Prüfungsordnung.

Was sich inhaltlich ändert: das neue Modulhandbuch

Die inhaltlich weitreichendsten Änderungen betreffen nicht die Prüfungsordnung selbst, sondern das Modulhandbuch. Mehrere Module wurden umbenannt, zusammengelegt oder inhaltlich neu ausgerichtet:

  • ECON1d + ECON2d werden zu einem Modul: Die bisher getrennten Module „Berufsorientierende Qualifikationen I“ (ECON1d) und „II“ (ECON2d) sind zu einem einzigen Pflichtmodul ECON1d zusammengelegt (20 LP im 100 %-, 10 LP im 50 %-Fachanteil). Im 100 %-Fachanteil war dieser Bereich bisher teilweise Wahlpflicht, jetzt ist er vollständig Pflicht.
  • ECON1e Interdisziplinäre Perspektiven: der Mindestanteil aus Politikwissenschaft/Soziologie sinkt von 14 auf 12 LP, der frei wählbare Anteil steigt entsprechend von 20 auf 22 LP. 
  • ECON3c wird zu ECON2c: „Allgemeine Methodenlehre der Statistik“ wird zu „Data Science und Statistik“ d.h. in ECON2c sind nun Inhalte aus dem alten Modul ECON3c (z.B. kausale Inferenz und Grundlagen des maschinellen Lernens), sowie noch weitere Inhalte aus dem alten Modul ECON2c „Wirtschaft- und Sozialstatistik“; die Statistiksoftware wechselt von STATA zu R.
  • ECON4c wird zu ECON3c: „Empirische Wirtschaftsforschung“ (ECON4c) wird zu ECON3c „Ökonometrie“. Die Inhalte (Regressionsmodelle, Paneldaten, Instrumentvariablen, Zeitreihen) befinden sich somit künftig bereits im 3. Fachsemester (100 %).
  • ECON3d wechselt vollständig den Inhalt: Bisher war ECON3d das für 100 % und 50 % verpflichtende Modul „Accounting and Controlling“ (3 LP). Diese Veranstaltung existiert im neuen Handbuch nur noch als eine von mehreren Wahlmöglichkeiten innerhalb von ECON3d - nicht mehr als Pflicht für alle 50%-Studierenden. Der Modulcode ECON3d steht künftig für ein neues, nur im 50 %-Fachanteil vorgesehenes „Praxismodul VWL“ (3 LP, freie Wahl).
  • ECON3e (nur 50 % Fachanteil): „Wahlpflichtmodul VWL“ wird zu „Vertiefungsbereich Volkswirtschaftslehre“; die Auswahl erfolgt jetzt aus 4 statt 5 Teilmodulen (die ECON4c-Option entfällt).
  • ECON4d Spezialisierungsbereich (ehem. Vertiefungsmodul) wächst (nur 100 %): Der Umfang steigt von 36 auf 42 LP; es werden jetzt 6 statt 5 zugeordnete Vorlesungen (bei weiterhin mind. einem und max. zwei Seminaren) benötigt.

Wichtig zu Modulcodes

Ein gleichbleibender Modulcode bedeutet nicht automatisch einen gleichbleibenden Inhalt. Besonders bei ECON3d, ECON3c/ECON4c und ECON2c hat sich der Inhalt spürbar verändert oder verschoben. 

Die neuen Studienverlaufspläne

Wichtig: Zeitplan für das Auslaufen der bisherigen Veranstaltungen im Bereich Statistik

Unabhängig davon, ob und wann Sie in die neue Prüfungsordnung wechseln, werden auch die zugehörigen Lehrveranstaltungen zeitlich gestaffelt umgestellt. Wenn Sie ECON2c, ECON3c oder ECON4c noch nicht bestanden haben, ist deshalb der folgende Zeitplan für Sie wichtig:

  • Wintersemester 2026/27: „Allgemeine Methodenlehre der Statistik“ (ECON3c, bisherige Fassung) wird noch ein letztes Mal in der bisherigen Form angeboten.
  • Ab Sommersemester 2027: Es wird nur noch die neue Veranstaltung „Data Science und Statistik“ (ECON2c, neue Fassung) angeboten; die bisherige Veranstaltung „Wirtschafts- und Sozialstatistik“ wird nicht mehr angeboten. Die Vorlesung „Empirische Wirtschaftsforschung“ (ECON4c, alt) wird noch ein letztes Mal angeboten.
  • Ab Wintersemester 2027/28: Es wird nur noch die neue Veranstaltung „Ökonometrie“ (ECON3c, neue Fassung) angeboten. 

Haben Sie die entsprechende bisherige Prüfungsleistung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgreich abgelegt, müssen Sie die neuen Veranstaltungen besuchen. 

In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie, welche neuen Veranstaltungen bei Verbleib in der alten Fassung die alten Module ersetzen können. Grundsätzlich gilt: ECON2c (neu, Data Science und Statistik) entspricht ECON3c (alt, Allgemeine Methodenlehre der Statistik), ECON3c (neu, Ökonometrie) entspricht ECON4c (alt, Empirische Wirtschaftsforschung). 

Welche neuen Module die alten ersetzen

Tabelle

Nur ECON2c (Wiso) bestanden
Ersetzt ECON3c (AMS)
Ersetzt ECON4c (EmWi)
Nur ECON3c (AMS) bestanden
Nicht nutzbar
Ersetzt ECON4c (EmWi)
ECON2c (WiSo) muss alternativ erbracht werden.
Nur ECON4c (EmWi) bestanden
Ersetzt ECON3c (AMS)
Nicht nutzbar
ECON2c (WiSo) muss alternativ erbracht werden, ECON3c (alt) wird im WS 2026/27 letztmalig angeboten.
ECON2c (WiSo) + ECON3c (AMS) bestanden
Nicht nutzbar
Ersetzt ECON4c (EmWi)
ECON2c (WiSo) + ECON4c (EmWi) bestanden
Ersetzt ECON3c (AMS)
Nicht nutzbar
ECON3c (AMS) + ECON4c (EmWi) bestanden
Nicht nutzbar
Nicht nutzbar
ECON2c (WiSo) muss alternativ erbracht werden.
Sonderfall: ECON2c (WiSo) nicht vollständig erbracht
Nur Take-Home-Exam
Nicht nutzbar
-
ECON2c (WiSo) muss alternativ erbracht werden.
Nur Klausur
Nicht nutzbar
-
Take-Home-Exam muss alternativ erbracht werden. Kontaktieren Sie bitte den Lehrstuhl für Empirische Wirtschaftsforschung.

ECON2c alternativ erbringen

Da die Inhalte vom alten Modul ECON2c „Wirtschafts- und Sozialstatistik“ in den neuen Modulen nicht mehr äquivalent abgebildet sind, müssen Sie (bei Verleib in der alten Ordnung) ECON2c ggf. alternativ erbringen. Hierzu können Sie entweder 

  • (a) eine beliebige wirtschaftswissenschaftliche Vertiefungsleistung aus dem Bereich Statistik, die grundsätzlich im Bereich ECON4d genutzt werden könnte, im Umfang von 6 ECTS erbringen oder 
  • (b) eine andere, benotete Statistikveranstaltung, die nicht Teil des B.Sc. VWL oder M.Sc. Economics ist, im Umfang von mind. 6 ECTS, , erbringen.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Leistung, die Sie im Vorlesungsverzeichnis gefunden haben nutzbar ist, fragen Sie gerne bei der Fachstudienberatung nach.

Übergangsregelung im Überblick

Wenn Sie Ihr Studium bereits nach der Prüfungsordnung vom 23. Juni 2022 begonnen haben, gilt gemäß § 26 Abs. 2 der neuen Prüfungsordnung Folgendes:

  • Sie können Ihr Studium noch bis zu vier weitere Semester nach der bisherigen Prüfungsordnung fortführen.
  • Die bisherige Prüfungsordnung tritt spätestens zum Ablauf des Sommersemesters 2028, also zum 30. September 2028, außer Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt für alle Studierenden nur die neue Prüfungsordnung und Studierende, die noch keinen Abschluss nach der alten Prüfungsordnung erreichen konnten, müssen in die neue Prüfungsordnug wechseln. Sollten die Mindespunktegrenzen (s.o.) bei einem Wechsel nicht eingehalten werden können, ist eine Fortsetzung des Studium nicht möglich.
  • Sie können auch vorher freiwillig wechseln: Ein Wechsel in die neue Prüfungsordnung ist jeweils zum Beginn eines Semesters möglich. 
  • Der Wechsel gilt nur in eine Richtung: Ein Zurückwechseln in die bisherige Prüfungsordnung ist danach nicht mehr möglich.

    Zusätzlich gilt:

  • Die Bachelorarbeit kann bereits ab Oktober 2026  entsprechend der neuen Regelungen digital eingereicht werden. Das gilt auch für Studierende, die in der alten Ordnung studieren.

Da sich die konkreten Folgen eines Wechsels in die neue Prüfungsordnung je nach Fachanteil unterscheiden, finden Sie auf den folgenden Seiten ausführliche Informationen:

Wechsel in die neue Ordnung (100%)Wechsel in die neue Ordnung (50%)

Wie kann ich in die neue Prüfungsordnung wechseln?

Um in die neue Prüfungsordnung zu welchen, stellen Sie einen Antrag an das AWI-Prüfungsamt. Nutzen Sie dafür bitte das verlinkte Formular, füllen Sie es vollständig aus, unterschreiben es (digital oder analog) und senden Sie es bitte per E-Mail an das AWI-Prüfungsamt.

Fragen?

Bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.